Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 04.08.2011 abgeändert und ihr für das Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Will bewilligt.
Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kleve vom 04.08.2011 abgeändert und ihr für das Scheidungsverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Will bewilligt.
[i]
Die sofortige Beschwerde ist begründet. Abweichend von der angefochtenen Entscheidung ist der Antragstellerin Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen, weil sie bedürftig ist.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|