Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird die Ratenzahlungsanordnung im Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 6.10.2014 teilweise abgeändert und die von der Antragstellerin monatlich zu zahlende Rate auf 65,00 € festgesetzt.
Im Übrigen verbleibt es bei den Anordnungen im angefochtenen Beschluss.
Die weitergehende sofortige Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gerichtsgebühr wird auf die Hälfte ermäßigt.
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