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1996
Sonstige
OLG
OLG Hamm
OLG Hamm - Beschluß vom 11.09.1996
5 WF 153/96
Normen:
ZPO
§
114
§
115
§
120
Abs.
4
;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 682
Berücksichtigung von nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zugeflossenem Vermögen
OLG Hamm,
Beschluß
vom 11.09.1996
- Aktenzeichen 5 WF 153/96
DRsp Nr. 1997/5505
Berücksichtigung von nach Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zugeflossenem Vermögen
Zu der pozeßkostenhilferechtlichen Beurteilung von Vermögen, das der armen Partei nach Bewilligung der Prozeßkostenhilfe zufließt.
Normenkette:
ZPO
§
114
§
115
§
120
Abs.
4
;
Fundstellen
FamRZ 1997, 682
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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