OLG Zweibrücken - Beschluss vom 11.12.2007
2 UF 182/07
Normen:
BGB § 1587b ; BGB § 1587h ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
OLGReport-Zweibrücken 2008, 592
Vorinstanzen:
AG Neustadt an der Weinstraße, vom 02.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 145/07

Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 2 UF 182/07

DRsp Nr. 2008/12758

Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

»Allein der Umstand, dass dem Ausgleichspflichtigen nach Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs nur noch Alterseinkünfte bleiben, die den nach unterhaltsrechtlichen Grundsätzen zu belassenden Selbstbehalt nur unwesentlich übersteigen, rechtfertigt keine Kürzung der Ausgleichsrente im Hinblick auf die aus der Betriebsrente zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, wenn sich die Alterseinkünfte des Ausgleichsberechtigten nicht deutlich günstiger darstellen.«

Normenkette:

BGB § 1587b ; BGB § 1587h ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am ... geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den dem Antragsgegner am 21. April 1998 zugestellten Antrag durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Neustadt an der Weinstraße vom 20. Dezember 2000 (Az.: 1 F 86/00) geschieden.