OLG Zweibrücken - Beschluss vom 11.12.2007
2 UF 8/06
Normen:
BGB § 1587b ; BGB § 1587h ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
FamRZ 2008, 2039
OLGReport-Zweibrücken 2008, 594
Vorinstanzen:
AG Bad Dürkheim, vom 29.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 98/01

Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2007 - Aktenzeichen 2 UF 8/06

DRsp Nr. 2008/12759

Berücksichtigung von Sozialversicherungsbeiträgen im schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

»Kann der Ausgleichspflichtige nach Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs seinen angemessenen Unterhalt aus den im verbleibenden Alterseinkünften bestreiten und lebt der Ausgleichsberechtigte nicht in deutlich günstigeren wirtschaftlichen Verhältnissen, so kommt eine Kürzung der Ausgleichsrente im Hinblick auf die aus der Betriebsrente zu entrichtenden Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nicht in Betracht.«

Normenkette:

BGB § 1587b ; BGB § 1587h ; VAHRG § 3b Abs. 1 Nr. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die am ... geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Antragsgegnerin am 22. Juni 2001 zugestellten Antrag durch das (insoweit nicht angefochtene) Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Dürkheim vom 29. November 2005 geschieden. Die Parteien lebten seit 30. August 1992 getrennt; in der Folgezeit unternommene Versöhnungsversuche blieben ohne Erfolg. Der Scheidungsausspruch ist seit dem ... rechtskräftig.

Beide Parteien beziehen seit 1. Januar 2006 (Antragsgegnerin) bzw. 1. Februar 2006 (Antragsteller) Altersrente.