Berücksichtigungsfähigkeit eines dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten für die Betreuung eines Pflegekindes monatlich gezahlten Pflegegeldes
OLG Hamm, Urteil vom 19.09.1996 - Aktenzeichen 3 UF 66/96
DRsp Nr. 1998/3075
Berücksichtigungsfähigkeit eines dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten für die Betreuung eines Pflegekindes monatlich gezahlten Pflegegeldes
1. Bezieht ein unterhaltsberechtigter Ehegatte Pflegegeld nach § 39KJHG (hier: 1.052 DM einschließlich Kindergeld), dann enthält diese Pflegegeld auch einen Bestandteil, der als Anerkennung für die Leistungen der Pflegeperson dienen soll.2. Um diesen Bestandteil zu ermitteln, sind zunächst die Beträge vom Pflegegeld abzuziehen, die für die Bedürfnisse des Kindes aufzuwenden sind, wobei nicht kleinlich zu verfahren ist (hier: 150 DM Mietanteil und 450 DM als Barbedarf eines sechsjährigen Kindes).
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