Es wird festgestellt, dass die bisherige Dauer des Verfahrens betreffend die Regelung des Umgangs zwischen dem Kind ..., geboren am ...08.2008, und seinem Vater (Amtsgericht Strausberg 2.
Gerichtskosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Beschwerdewert wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
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