Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Coburg vom 7. Februar 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Klägerin nimmt den beklagten Haftpflichtversicherer aus abgetretenem Recht auf Schadensersatz und Feststellung in Anspruch.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|