Auf die Beschwerde der Jugendlichen V. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lübeck vom 14. August 2018 geändert und wie folgt gefasst:
a) Der Jugendlichen ... wird für den ersten Rechtszug Verfahrenskostenhilfe bewilligt. Ihr wird Rechtsanwältin W. beigeordnet.
I. Die Beschwerde der 17-jährigen Jugendlichen V. richtet sich gegen die Zurückweisung ihres Antrags auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe in einer ihre Person betreffenden Kindschaftssache.
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