Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lübbecke vom 15.05.2014 (Az.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden trägt die Kindesmutter.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Die Ehe der Kindeseltern wurde durch Beschluss des Amtsgerichts Lübbecke vom 08.11.2012 (
Nach der Trennung der Eltern im März 2011 blieben die Töchter zunächst im Haushalt der Kindesmutter. Die Kindeseltern streiten um das Sorgerecht.
Die Durchführung der Umgangskontakte war aufgrund der zwischen den Eltern bestehenden Differenzen nicht reibungslos möglich.
Der Kindesvater hat in dem hier vorliegenden Verfahren die Übertragung des Sorgerechts auf ihn zur alleinigen Ausübung begehrt. Die Kindesmutter ist dem entgegen getreten.
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