Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Homburg vom 24. März 2021 und das zugrundeliegende Verfahren aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Bad Homburg zurückverwiesen.
Kosten werden für das Beschwerdeverfahren nicht erhoben, außergerichtliche Auslagen tragen die Beteiligten jeweils selbst.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerde wendet sich gegen einen Teilbeschluss in einem Umgangsverfahren.
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