I. Der Beteiligte zu 1 wurde am 16. Juli 1986 als Kind der Beteiligten zu 2 geboren, die zu diesem Zeitpunkt als Familiennamen ihren Geburtsnamen "La." führte. Dieser wurde im Geburtenbuch als Geburtsname des Beteiligten zu 1 eingetragen. Die Vaterschaft des leiblichen Vaters des Beteiligten zu 1 wurde durch rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichts Halle vom 17. März 1989 festgestellt.
1988 schloß die Beteiligte zu 2 die Ehe mit Herrn Lo.. Die Eheleute führten den Ehenamen "Lo.". Dieser Name, den die Eheleute dem Beteiligten zu 1 im Wege der Einbenennung mit Wirkung vom 6. September 1993 erteilten, wurde dessen Geburtsnamen im Geburtenbuch beigeschrieben.
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