Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Kassel vom 18.11.2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten sind miteinander verheiratet und leben seit Januar 2009 voneinander getrennt.
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