Die Rechtsbeschwerden der Betroffenen und der weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Gießen vom 5. Oktober 2018 werden verworfen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
I.
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