I. Die Beschwerde der Ergänzungspflegerin wird auf deren Kosten zurückgewiesen.
II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
III. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I. Das betroffene Kind J. L. H., geboren am ..... 2004, ist aus einer Verbindung seiner Mutter mit Herrn A. V., geboren am .... in ...., verstorben am .... in ...., hervorgegangen. Die Kindeseltern waren nicht miteinander verheiratet.
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