1.
Die Beschwerde der Kindeseltern gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Brühl vom 16.03.2011 - 33 F 82/11 - , mit welchem für das beteiligte Kind U. H. Ergänzungspflegschaft gemäß §
2.
Die Anträge des betroffenen Kindes sowie der Beschwerdeführer auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zurückgewiesen.
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