Die Beschwerde des Stadtjugendamtes X gegen den Beschluss des Amtsgerichts Familiengerichts - Aschaffenburg vom 20. 4. 2015 wird zurückgewiesen.
2.Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtlichen Kosten der Beteiligten im Beschwerdeverfahren werden nicht erstattet.
3.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3000,00 Euro festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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