Bestimmung des zuständigen Gerichts bei fehlender Bekanntmachung die Zuständigkeit leugnender Entscheidungen; Gerichtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5 BGB
BGH, Beschluß vom 09.02.1994 - Aktenzeichen XII ARZ 4/94
DRsp Nr. 1995/6908
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei fehlender Bekanntmachung die Zuständigkeit leugnender Entscheidungen; Gerichtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5BGB
Sind sämtliche die eigene Zuständigkeit leugnenden Entscheidungen der Gerichte den Beteiligten nicht bekanntgemacht worden sind, ist es insoweit bei rein gerichtsinternen Vorgängen verblieben, so daß die Voraussetzungen einer Zuständigkeitsbestimmung nach § 36 Nr. 6 ZPO nicht vorliegen.Die örtliche Zuständigkeit für das Überprüfungsverfahren nach §§ 1696 Abs. 3, 1671 Abs. 5BGB bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Kindes im Zeitpunkt der Befassung des Gerichts mit der Angelegenheit.