Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 5 wird der Beschluss des 26. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 21. Mai 2013 aufgehoben.
Auf die sofortige Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 5 wird der Beschluss des Amtsgerichts München vom 10. April 2013 dahin abgeändert, dass die weitere Beteiligte zu 5 zu dem Verfahren hinzuzuziehen ist.
Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Beschwerdewert: 3.000 €
I.
Die Beteiligte zu 5 (im Folgenden: Mutter) erstrebt mit ihrer Rechtsbeschwerde ihre Beteiligung in einem - ihre minderjährige Tochter betreffenden - Kindschaftsverfahren.
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