I. Die Beteiligten zu 1. und 2. waren griechische Staatsangehörige türkischer Volkszugehörigkeit. Sie sind seit dem 01.03.1959 miteinander verheiratet und waren 1975 in die Türkei geflüchtet. Seit 1980 leben sie in Deutschland und sind inzwischen deutsche Staatsangehörige.
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