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2001
Sonstige
OLG
OLG Karlsruhe
OLG Karlsruhe - Beschluss vom 18.09.2001
16 UF 88/01
Normen:
BGB
§
1587a
Abs.
2
Nr.
3
§
1587
Abs.
3
;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1568
OLGReport-Karlsruhe 2002, 398
Vorinstanzen:
AG Mannheim, vom 17.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen
F 137/00
Bewertung der betrieblichen Altersversorgung bei der BASF Pensionskasse
OLG Karlsruhe,
Beschluss
vom 18.09.2001
- Aktenzeichen 16 UF 88/01
DRsp Nr. 2002/12371
Bewertung der betrieblichen Altersversorgung bei der BASF Pensionskasse
»Die Betriebsrente der BASF - Pensionskasse ist im Leistungsstadium dynamisch (wie Pfälz. OLG Zweibrücken FamRZ 2000,
539
)«
Normenkette:
BGB
§
1587a
Abs.
2
Nr.
3
§
1587
Abs.
3
;
Gründe:
I.
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