BGH, Urteil vom 17.01.1971 - Aktenzeichen IV ZR 142/70
DRsp Nr. 1994/5772
Bewertung eines Handelsunternehmens
Für die Schätzung des Wertes eines Handelsunternehmens kann, wenn das Unternehmen fortgeführt wird, grundsätzlich nicht der Liquidationswert zugrundegelegt werden, auch dann nicht, wenn das Unternehmen zur Zeit des Erbfalls ertraglos war.
Bei den in dieser Entscheidung durch den BGH aufgestellten Grundsätzen handelt es sich zwar um die Berechnung des Pflichtteils; jedoch gelten diese Grundsätze ebenso für die Berechnung des Zugewinnausgleichs (vgl. LSK-FamR/Hülsmann, § 1376BGB LS 22 nebst Anmerkung).