Bewertung nicht voll dynamischer Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich
OLG München, Beschluss vom 20.10.2003 - Aktenzeichen 12 UF 1635/02
DRsp Nr. 2004/14988
Bewertung nicht voll dynamischer Versorgungsanrechte im Versorgungsausgleich
1. Ist der Versorgungsfall bereits eingetreten oder steht er nahe bevor und entspricht der sich nach der Durchführung der Dynamisierung ergebende Ausgleichsbetrag nur einen Bruchteil des Ausgleichs auf der Grundlage der gezahlten Rentenbeträge, so sind auch angesichts BGH NJW 2003, 3556, nicht voll dynamische Versorgungsanrechte wegen Verstoßes gegen das Haltteilungsprinzip nicht nach § 1587aBGB i.V.m. § 1 Abs. 3BarwertVO umzurechnen.
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