OLG Dresden - Beschluss vom 27.05.2004 21 UF 164/04
Normen:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4 ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 2004, 318
Vorinstanzen:
AG Torgau, vom 27.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 131/03
Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL
OLG Dresden, Beschluss vom 27.05.2004 - Aktenzeichen 21 UF 164/04
DRsp Nr. 2005/13603
Bewertung von Rentenanwartschaften bei der Zusatzversorgung bei der VBL
»Die Rentenanwartschaften aus der Pflichtversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) sind seit der Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes zum 1.1.2002 im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium als volldynamisch zu bewerten. Im Rahmen der Dynamisierung dieser Anwartschaften sind die Werte der Tabelle 1 der BarwertVO um 65 % zu erhöhen.«
Normenkette:
BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 3, Abs. 4 ;
Gründe:
I.
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