Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Halle (Saale) vom 09.09.2011 in der Fassung des Beschlusses vom 15.09.2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die gemäß §§
Das Familiengericht hat zu Recht das Verfahrenskostenhilfegesuch des Antragstellers vom 10.08.2011 wegen Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung abgewiesen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|