Die Ehe der Parteien wurde am 21. Januar 1975 geschieden. Mit der beim Landgericht anhängig gemachten Klage verlangt die Klägerin von ihrem geschiedenen Ehemann Zahlung eines aus verschiedenen Posten bestehenden Geldbetrages, in dem unter anderem Ansprüche aus folgenden Sachverhalten enthalten sind:
a) Während ihres Scheidungsverfahrens trafen die Parteien zunächst privatschriftlich eine Vereinbarung über die Aufteilung des "gemeinsamen Hausstandes", wobei sich der Beklagte verpflichtete, zum Ausgleich des Mehrwerts der ihm überlassenen Hausratsgegenstände an die Klägerin spätestens ein Jahr nach Abschluss seiner akademischen Ausbildung DM 750,-- zu zahlen. In einem im Scheidungstermin geschlossenen Vergleich wurde die erfolgte Aufteilung der ehelichen Habe bestätigt und die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung der DM 750,-- wiederholt. Die Klägerin macht diesen Betrag nunmehr geltend.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|