Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, wegen Freiheitsberaubung und wegen sexueller Nötigung zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Revision des Angeklagten führt auf Grund der Sachrüge zu einer Änderung des Schuldspruchs. Im übrigen ist sie offensichtlich unbegründet.
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