Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Kammergerichts in Berlin vom 1. November 2017 wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zu 2 mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass seine Beschwerde gegen die Entscheidung zu Ziffer 2 des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 28. Juni 2017 verworfen wird.
Wert: 3.000 €
I.
Die Eltern streiten noch um die Herausgabe des Kinderreisepasses und der Krankenversichertenkarte des gemeinsamen Kindes, die sich im Besitz des Vaters befinden.
Aus der Ehe der getrenntlebenden Eltern ist ihr im November 2012 geborener Sohn hervorgegangen. Den Eltern steht die elterliche Sorge gemeinsam zu. Seit der Trennung praktizieren sie das Wechselmodell.
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