BGH - Beschluß vom 12.01.1994 (5 StR 740/93) - DRsp Nr. 1994/3544
BGH, Beschluß vom 12.01.1994 - Aktenzeichen 5 StR 740/93
DRsp Nr. 1994/3544
1. Der Beischlaf ist nicht schon dann vollendet, wenn das Glied die Scheide berührt.2. Tritt der Täter vom Versuch der Vergewaltigung strafbefreiend zurück, so bleibt eine Verurteilung wegen sexueller Nötigung möglich.
Normenkette:
StGB § 177, § 178 ;
Gründe:
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