Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit Beischlaf zwischen Verwandten sowie wegen sexueller Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Das Rechtsmittel des Angeklagten, mit dem er die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet, ist unbegründet im Sinne des §
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