BGH - Beschluß vom 23.11.1994 (3 StR 517/94) - DRsp Nr. 1995/2894
BGH, Beschluß vom 23.11.1994 - Aktenzeichen 3 StR 517/94
DRsp Nr. 1995/2894
Die strafschärfende Erwägung, die Vergewaltigung einer jugendlichen Anhalterin stelle eine "überaus" verwerfliche Tat dar, ist im Hinblick auf § 46 Abs. 3StGB nicht unbedenklich.
Normenkette:
StGB § 46, § 177 ;
Gründe:
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