Die Strafkammer hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Mit der Revision beanstandet der Angeklagte das Verfahren und rügt die Verletzung sachlichen Rechts. Das Rechtsmittel hat mit der Sachrüge Erfolg.
Der Generalbundesanwalt hat dazu ausgeführt:
"Das Urteil hält sachlich-rechtlicher Nachprüfung nicht stand.
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