Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des 17. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 11. Juli 2018 aufgehoben.
Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 8. Dezember 2017 wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Rechtsmittelverfahren werden dem Antragsgegner auferlegt.
Wert: 3.000 €
A.
Die beteiligten Eltern streiten um die Herausgabe eines Kinderreisepasses.
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