Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat.
Die hiergegen eingelegte Revision des Angeklagten, zu deren Durchführung der Senat, nachdem der Angeklagte die Einlegungsfrist versäumt hatte, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt hatte, hat mit der Sachrüge Erfolg.
Die in der verkürzten Form des §
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