Auf die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 1 wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bremen vom 3. Mai 2023 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an eine andere Zivilkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei.
Eine Festsetzung des Beschwerdewerts (§ 36 Abs. 3 GNotKG) ist nicht veranlasst.
I.
Der Beteiligte zu 1 wendet sich dagegen, dass zum Betreuer für die Betroffene nicht er als Ehemann, sondern die Beteiligte zu 2, eine Berufsbetreuerin, bestellt worden ist.
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