I. Der Angeklagte, tschechoslowakischer Staatsangehöriger, lebt seit 1969 in der Bundesrepublik Deutschland. Er hat seine Ehefrau und seinen ehelichen Sohn in der Tschechoslowakei zurückgelassen. Das Amtsgericht hat den Angeklagten wegen Vergehens nach §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|