I. Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Förderung der Prostitution zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Nach den Urteilsfeststellungen unterhielt er zwei Barbetriebe, in denen jeweils mehrere als sogenannte Animierdamen beschäftigte Frauen der Prostitution nachgingen. An den Einnahmen aus der Prostitution war der Angeklagte beteiligt. Zu den Prostituierten seiner Betriebe gehörten auch zwei junge Frauen aus Tuslar/Bosnien-Herzegowina, die Zeuginnen S. und Z.. Beide waren nach vorheriger Absprache mit dem an neuem Personal für seine Betriebe interessierten Angeklagten unter der Vorspiegelung, ihnen würden Arbeitsstellen als Küchenhilfen vermittelt, dazu veranlaßt worden, zum Angeklagten mit nach Deutschland zu reisen. Den Zeuginnen, die der deutschen Sprache nicht oder kaum mächtig waren, wurden nach der Einreise die Ausweispapiere abgenommen, und sie wurden von dem Angeklagten unter Ausnützung ihrer Lage dazu gebracht, in seinen Betrieben, wo sie jeweils wohnten, der Prostitution nachzugehen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|