Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung, wegen sexueller Nötigung, wegen versuchter sexueller Nötigung in zwei Fällen sowie wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Seine auf die Sachrüge gestützte Revision hat in dem im Urteilstenor bezeichneten Umfang Erfolg.
I. Die Verurteilung wegen sexueller Nötigung und versuchter sexueller Nötigung in den Fällen II 1, 3, 5 der Urteilsgründe hält rechtlicher Prüfung nicht stand.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|