Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt. Hiergegen wendet sich die Staatsanwaltschaft mit ihrer zu Ungunsten des Angeklagten eingelegten Revision, die auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützt ist.
Das Rechtsmittel, das vom Generalbundesanwalt vertreten wird, hat Erfolg.
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