Gründe
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Menschenhandels in Tateinheit mit Zuhälterei und wegen vorsätzlichen Vergehens gegen das Waffengesetz in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Angeklagte hatte seine Freundin T. dadurch zur Aufnahme und Ausübung der Prostitution bestimmt, daß er ihr vortäuschte, er wolle mit ihr eine gemeinsame Zukunft aufbauen, mit dem von beiden verdienten Geld werde er mit ihr zusammen später eine Gaststätte oder ein Hotel kaufen. In Wahrheit beutete er sie von vornherein aus und verbrauchte das von ihr mit der Prostitution verdiente Geld nahezu ausschließlich für sich selbst.