Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Betruges im Rückfalle, wegen Untreue in Tateinheit mit Unterschlagung und wegen gewaltsamer Vornahme unzüchtiger Handlungen an einer Frau verurteilt und neben der Strafe seine Unterbringung in einer Heil- oder Pflegeanstalt angeordnet.
Die Revision hat im wesentlichen Erfolg.
I. Betrug im Rückfalle
Auf die Verfahrenabeschwerden (§§
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