Das Landgericht hat den Angeklagten vom Vorwurf de Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung freigesprochen. Hiergegen wendet sich die auf die Sachbeschwerde gestützte Revision der Staatsanwaltschaft, soweit nicht wegen sexuellen Mißbrauchs einer Widerstandsunfähigen verurteilt worden ist. Das Rechtsmittel hat im Ergebnis Erfolg.
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