Bindungswirkung eines fehlerhaften, auf einem Rechtsirrtum beruhenden Verweisungsbeschlusses
BGH, Beschluß vom 26.08.1992 - Aktenzeichen XII ARZ 22/92
DRsp Nr. 1995/6898
Bindungswirkung eines fehlerhaften, auf einem Rechtsirrtum beruhenden Verweisungsbeschlusses
Die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses entfällt nicht schon bei jedem Rechtsirrtum, sondern nur dann, wenn die Verweisung jeder Rechtsgrundlage entbehrt, willkürlich ist oder auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruht.Eine fehlerhafte Verweisung die auf einer Unsicherheit bei der Anwendung eines noch nicht hinreichend vertrauten Rechts beruht, ist nicht willkürlich.