I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Durchführung des Versorgungsausgleichs unter Anwendung der Verordnung zur Ermittlung des Barwerts einer auszugleichenden Versorgung nach § 1587 a Abs. 3 Nr. 2 und Abs. 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Barwert-Verordnung). Hierbei kamen insbesondere auch die Tabellen zur Barwert-Verordnung in der Fassung der Verordnung zur Änderung der Barwert-Verordnung vom 22. Mai 1984, die der Ermittlung des Wertes von Versorgungsanwartschaften dienen, zur Anwendung. Die Tabellen wurden inzwischen geändert.
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