I. Der 1962 geborene Kläger erlitt 1982 einen Verkehrsunfall mit schweren körperlichen, geistigen und seelischen Folgen (Hirnverletzung, Verlust des linken Beines u. a.). Seit 17. Juni 1988 war er in einer Werkstatt für Behinderte im Arbeitsbereich beschäftigt; dafür entstanden Kosten in Höhe von monatlich 1 254, 10 DM.
Den Antrag des Klägers auf Eingliederungshilfe, in dem er als monatliches Einkommen Versicherungsleistungen in Höhe von 1.050 DM als Unfallrente und in Höhe von 750 DM als Pflegegeld angab, lehnte der Landkreis G. im Namen des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe mit Bescheid vom 2. Mai 1988 ab: Das vom Kläger angegebene Vermögen übersteige mit 102 063,45 DM aus einer Schmerzensgeldzahlung und mit 37500 DM aus Wertpapieren den Vermögensfreibetrag nach §
Mit notariellem Vertrag vom 28. Oktober 1988 schenkte der Kläger die Wertpapiere seinem Bruder aus Dank und zum Ausgleich dafür, daß dieser ihn jahrelang aufopfernd gepflegt und dabei eigene berufliche Interessen hintangesetzt habe.
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