I.
Der 1952 geborene Kläger, der 1971 den Besuch der Höheren Handelsschule abgebrochen hatte, begann nach Jahren des Drogenkonsums 1978 eine Ausbildung zum Energiegeräte-Elektroniker, die er mit dem Facharbeiterbrief abschloß. Danach wechselten Zeiten der Arbeit, der Arbeitslosigkeit und von Gelegenheitsarbeiten. Versuche, im erlernten Beruf zu arbeiten oder eine Weiterbildung anzuschließen, waren nicht erfolgreich. Der Kläger nahm erneut Drogen ein. Ab November 1984 besuchte er die H. -H. -Schule in F., an der er im Juni 1988 das Abitur erwarb. Die Kosten des Schulbesuchs und der begleitenden Maßnahmen trug der Beklagte im Rahmen der Eingliederungshilfe.
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