I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Endbeschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Regensburg vom 04.11.2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
III. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.
IV. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Antragstellerin betreibt die Aufhebung der am 01.09.2007 zwischen den Antragsgegnern in R., Dänemark, geschlossenen Ehe. Der Antragsgegner zu 1) besitzt die irakische Staatsangehörigkeit; sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Die Antragsgegnerin zu 2) hat die deutsche Staatsangehörigkeit.
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