LAG Baden-Württemberg, vom 13.03.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 39/18
ArbG Stuttgart, vom 14.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 30 Ca 4624/17
Doppelunterbrechung in der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Rechtsnachfolger gem. §§ 239 und 240 ZPO in der NachlassinsolvenzAnfechtung einer Forderungsabtretung durch den InsolvenzverwalterAnfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Erblassers auch nach Eintritt des ErbfallsRegelmäßige Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als Einkünfte von Arbeitnehmern i.S.d. SteuerrechtsRechtsverwirkung durch treuwidriges VerhaltenWirksamkeit der Altersversorgungszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers durch Vertrauensschutz aus § 242 BGB
BAG, Urteil vom 02.12.2021 - Aktenzeichen 3 AZR 119/19
DRsp Nr. 2021/18960
"Doppelunterbrechung" in der Aufnahme des Rechtsstreits durch den Rechtsnachfolger gem. §§ 239 und 240ZPO in der NachlassinsolvenzAnfechtung einer Forderungsabtretung durch den InsolvenzverwalterAnfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Erblassers auch nach Eintritt des ErbfallsRegelmäßige Zahlungen an Gesellschafter-Geschäftsführer als Einkünfte von "Arbeitnehmern" i.S.d. SteuerrechtsRechtsverwirkung durch treuwidriges VerhaltenWirksamkeit der Altersversorgungszusage des Gesellschafter-Geschäftsführers durch Vertrauensschutz aus § 242BGB
Die prozessuale Aufnahmemöglichkeit durch den Rechtsnachfolger des Verstorbenen nach § 239ZPO entfällt, wenn in der Nachlassinsolvenz die Voraussetzungen des Massebezugs nach § 85InsO iVm. § 240ZPO vorliegen.Orientierungssätze:
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