1. Auf die Beschwerde des B. Versicherungsverein. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Merzig vom 24. Mai 2012 - 27 F 247/11 VA - in Ziffern V und VI des Beschlusstenors teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
"V. Im Wege der internen Teilung wird, bezogen auf den 31. Dezember 2008, zulasten des Anrechts der Antragsgegnerin nach den Versicherungsbedingungen Tarif B, § 35 bei dem B. Versicherungsverein., Versichertennummer zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 13.859,20 EUR nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V (Ausgleichstarif) übertragen.
VI. Im Wege der internen Teilung wird, bezogen auf den 31. Dezember 2008, zulasten des Anrechts der Antragsgegnerin nach den Versicherungsbedingungen Tarif B, § 35 bei dem B. Versicherungsverein., Versichertennummer zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 5.605 EUR nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen Tarif ARLEP/oG-V (Ausgleichstarif) übertragen."
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