I.
Durch Urteil des Amtsgerichts Haldensleben vom 28. Oktober 2003 (Bl. 33 - 36 d. A.) ist die Ehe der Parteien geschieden und zugleich der Versorgungsausgleich gemäß §
Gegen die Entscheidung zum Versorgungsausgleich richtet sich, in formeller Hinsicht bedenkenfrei, die Beschwerde der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) vom 18. Dezember 2003 (Bl. 46 UA-VA), die meint, der Versorgungsausgleich sei durchzuführen, weil die Antragstellerin eine Rente beziehe und damit Leistungsempfängerin im Sinne des §
II.
Die gemäß §
Der Versorgungsausgleich ist aufgrund des zwischenzeitlichen Bezugs einer Erwerbsunfähigkeitsrente auf Seiten der Ehefrau (Antragstellerin) gemäß §
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